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Vorsorgekommission
Jedes angeschlossene Unternehmen bildet ein Vorsorgewerk mit einer paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzten Vorsorgekommission. Die Aufgaben sind konkret im Personalvorsorge- und Organisationsreglement definiert.
Die Mitglieder der Vorsorgekommission sind automatisch in der Betriebs- und Organhaftlichtversicherung der Stiftung mitversichert (auch bekannt als Directors & Officers- oder Pension Trustee Liability-Versicherung).
Diese Versicherung übernimmt aus einer Pflichtverletzung entstandene Schadenersatzforderungen (Organhaftpflicht) wie auch die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Allerdings ist festzuhalten, dass für Vorsorgekommissionen die Gefahr von Schäden aus Pflichtverletzungen generell äusserst gering ist. Die wesentlichen Aufgaben zur Durchführung der beruflichen Vorsorge und damit die Verantwortung sind beim Stiftungsrat, der Anlagekommission sowie der Geschäftsführung.
TRIKOLON führt alle zwei Jahre einen Weiterbildungsanlass für Vorsorgekommissionen durch.