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Scheidung
Bei einer Scheidung wird das während der Ehe angesparte Altersguthaben zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Durch diesen Vorsorgeausgleich erhält jeder Ehepartner in der Regel die Hälfte.
Der effektiv zu teilende Betrag hängt von der Dauer der Ehe und den während dieser Zeit angesparten Altersguthaben ab. Massgebend ist der Zeitraum vom Heiratsdatum bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens. Die definitive Aufteilung wird vom Gericht festgelegt.
Damit das Gericht die Durchführbarkeit der Teilung prüfen und entscheiden kann, müssen die Pensionskassen beider Ehegatten vorgängig eine Durchführbarkeitserklärung abgeben. Um diese erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte Formular.