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Lebenspartnerschaft
Wenn Sie unverheiratet in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (Konkubinat) leben, können Sie bei TRIKOLON Ihren Lebenspartner für Hinterlassenenleistungen begünstigen.
Dafür müssen Sie Ihre Lebenspartnerschaft in einer schriftlichen Bestätigung festhalten und uns melden. Sie können dazu den Antrag für Lebenspartner verwenden (siehe unten).
Die begünstigte Person wird dadurch einem Ehegatten gleichgestellt, sofern zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Lebenspartner muss von der versicherten Person mindestens während den letzten 5 Jahren bis zu deren Tod in erheblichem Masse unterstützt worden sein; oder
- mit ihr mindestens in den letzten 5 Jahren bis zu deren Tod ununterbrochen eine eheähnliche Lebensgemeinschaft mit einem gemeinsamen Wohnsitz, solange dies aus gesundheitlichen Gründen möglich war, geführt haben; oder
- für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen.
Die Höhe der versicherten Lebenspartnerrente - und allenfalls eines zusätzlichen Todesfallkapitals - finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Die Lebenspartnerrente gilt ebenfalls bei Altersrenten, sofern die reglementarischen Voraussetzungen nicht nur zum Zeitpunkt des Todes erfüllt sind, sondern es bereits beim 60. Geburtstag des Rentenbezügers waren, bzw. die 5-Jahres-Fristen für die massgebliche Unterstützung oder den gemeinsamen Wohnsitz bereits vor dem 60. Geburtstag begonnen haben.
Im Ereignisfall kontaktiert TRIKOLON proaktiv den gemeldeten Lebenspartner, da der Anspruch innerhalb von 4 Monaten nach dem Tod der versicherten Person geltend gemacht werden muss. Der Nachweis für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen liegt beim hinterbliebenen Lebenspartner.
Die vollständigen Anspruchsvoraussetzungen finden Sie im Reglement.