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Eintritt
Bitte melden Sie uns Eintritte von neuen Mitarbeitenden spätestens bei Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Beginnt das Arbeitsverhältnis zwischen dem 1. und 15. Tag eines Monats, so beginnt die Beitragspflicht am Ersten desselben Monats. Erfolgt der Eintritt nach dem 15. Tag eines Monats, so beginnt die Beitragspflicht am Ersten des Folgemonats.
Den Vorsorgeausweis stellen wir der versicherten Person direkt an die Privatadresse zu.
Nicht melden müssen Sie Mitarbeitende, die befristet für maximal 3 Monate angestellt sind oder die planmässige Eintrittsschwelle nicht erreichen.