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TRIKOLON classic: Bestimmungen zur Teil- und Gesamtliquidation aktualisiert

TRIKOLON hat die Bestimmungen zur Teil- und Gesamtliquidation komplett überarbeitet und auf den neuesten Stand von Lehre und Rechtsprechung gebracht.

Das neue Teil- und Gesamtliquidationsreglement für TRIKOLON classic-Kunden (Anhang 3 des Personalvorsorge-und Organisationsreglement) wurde von der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) mit Verfügung vom 17. Juni 2025 definitiv genehmigt. Versicherte können gegen diese Genehmigungsverfügung innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde erheben. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist erwächst sie in Rechtskraft.

Das neue Reglement ist hier einsehbar.

TRIKOLON classic: Bestimmungen zur Teil- und Gesamtliquidation aktualisiert
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